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Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz ist möglich!

Wir bieten Ihnen die Chance Ihre Schulden wieder in den Griff zu bekommen. Als erfahrene Schuldenberatung beraten wir Sie umfassend und kompetent, und zeigen Ihnen verschiedene Wege auf wie Sie aus der Schuldenfalle kommen können. 

 

In unserer Schuldnerberatung in Chemnitz kümmern wir

uns insbesondere um Fälle von Angestellten, Selbstständigen und Immobilienschulden.

Wichtig, unsere Erfolge sind echt und nachweisbar! So konnten wir auch bei hohen Schulden eine Bereinigung ohne Privatinsolvenz erzielen! Bitte sehen Sie auch dazu unsere Seite Erfolge.

 

Rufen Sie uns am besten gleich an unter 0371/23450727 an, das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular, um ein Gespräch mit uns zu vereinbaren. 

Raus aus den Schulden!

 

Wir setzen dort an, wo sich Privatpersonen oder Selbstständige nicht mehr allein mit ihren Gläubigern verständigen können oder gegen die Schuldner bereits gerichtliche Mahnungen, Titel, Lohnpfändungen etc. vorliegen.
Wir helfen Ihnen einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Dabei beraten wir Sie umfassend und kompetent, mit dem Ziel eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Sogar die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte, dass wir dabei eine beeidruckende Erfolgsquote erreichen.

 

Profitieren auch Sie von unserer Beratung in Chemnitz, wir können Ihnen verschiedene Wege aus der Schuldenfalle aufzeigen!

Ablauf

 

1. Schritt Unverbindliche Anfrage über unser Anfrageformular oder Anruf.

 

2. Schritt Nach Eingang Ihrer Anfrage rufen wir Sie an und vereinbaren ein kostenfreies Erstgesprächstermin.

 

3. Schritt Aufarbeitung Ihrer Unterlagen und Ermittlung der Forderungssumme.

 

4. Schritt Unsere Arbeit beginnt. Resultate innerhalb kurzer Zeit möglich.

 

Raus aus den Schulden!

 

Nachweisbare Erfolge 
Fallbeispiel eines Kunden aus dem Jahr 2021

Dieses Beispiel einer von der Schuldnerberatung Chemnitz durchgeführten Schuldenbereinigung ohne Privatinsolvenz zeigt Ihnen wie nachhaltig unsere Hilfe für Sie ist. Die Schuldensituation setzt sich zusammen aus Schulden bei Banken, Privatpersonen, Anstalten Öffentlichen Rechts etc. . 

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Wir konnten, wie in diesem Beispiel aufgezeigt, unter der Vermeidung der Privatinsolvenz, mit Hilfe einer Abstandszahlung von 25 EUR pro Monat die Schulden von 21.657,80 auf 2.597,28 EUR reduzieren!

 

Erfolge für unseren Kunden im Detail

 

       Regulierung der Schulden auf nur noch 11,88 %

            Feste monatliche Rate von 25,- EUR vorher (unregelm.) ca. 210,- EUR
           Wegfall von Mahngebühren, Verzugszinsen etc.
           Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Kontopfändung etc.

 
Mit uns - Raus aus den Schulden!

Als Nachweis können Sie den dazugehörigen Beschluss des Amtsgericht Chemnitz vom 22.09.2019 in unserer Zweigstelle anonymisiert in Chemnitz sich ansehen. Nur wenige Schuldnerberatungen können diese (gerichtlich bestätigten) Erfolge auch vorweisen.

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Das sagen unsere Mandanten 2022 

Mandanten 2022

Sofort Termin 0371/23450727

Jetzt kontaktieren!

 

Bitte vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches & kostenloses Erstberatungsgespräch. Einfach Ihre Kontaktdaten in untenstehndes Formular eintragen und wir rufen Sie umgehend zurück!
 
Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!
 
Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, bzw. gelöscht.

 

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Ihre Angaben wurden erfolgreich versandt!

Schuldnerberatung Chemnitz - Sicherheitssiegel

Aktuelles: SCHUFA - Eintrag - Speicherdauer kürzen?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit dem Ziel die Bonität oder Kreditwürdigkeit einer Person zu prüfen. Sie hält fest, wie zuverlässig eine Person seinen finanziellen Verpflichtungen wie Telefonrechnungen und Kreditkartenzahlungen bisher erfüllt hat. Aber vorallem gibt sie an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diesen Zahlungsverpflichtungen auch weiterhin entsprochen wird.

Sachverhalt: Im Gerichtsprozess vom 23.11.2021 wurde die SCHUFA  aufgrund der Speicherdauer finanzieller Daten - nach erfolgreicher Beendigung eines Restschuldbefreiungsverfahrens des Klägers - vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geladen. Zu klären war das Anliegen des Klägers, die Speicherdauer seiner finanzbezogenen Daten von drei Jahren, auf 6 Monate zu kürzen. 

Ergebnis: Das Urteil des Gerichts fiel zu Gunsten der Beklagten aus.

Begründung: Die Speicherung finanzieller Daten einer Person (Kläger) seien notwendig, um gegenüber weiteren Gläubigern Auskunft über die Bonität der Person geben zu können. Aus diesem Grund, besteht bei dieser Person kein Anspruch auf Löschung eines SCHUFA Eintrages vor Ablauf der festgesetzten Frist von drei Jahren. Auch besteht damit keine Diskrepanz hinsichtlich des personenbezogenen Datenschutz. Denn ein persönliches Interesse der Person zur Löschung seiner Daten überwiegt nicht. Der Kläger forderte indes eine Speicherfrist von lediglich sechs Monaten, doch dem stimmte das OLG Oldenburg entgegen. 

Weiterhin habe das Landgericht hinsichtlich der Eintragung seiner Restschuldbefreiung eine generelle und keine am konkreten Fall ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen.

Aktuelles: Reform des Pfändungsschutzkontos

Am 27.09.2019 hat das Bundesministerium für Justitz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungschutzkontos vorgelegt. Ganz konkret geht es in dem Entwurf um die Reform von drei Paragrafen (§§ 850k bis 850m ZPO-E). Die Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkonto, die Pfändung eines gemeinsamen Zahlungskontos und die Fortsetzung.....mehr

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Zweigstelle in Chemnitz.

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