Erteilung der Restschuldbefreiung
Erteilung der Restschuldbefreiung Am 28.11.2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun wurde mit Beschluss AG Chemnitz vom 08.08.2019 die Restschuldbefreiung erteilt.
Herr S. aus C. war bei 10 Gläubigern mit insgesamt € 97.733.- verschuldet. Während der Laufzeit des Verfahrens ergaben sich keine pfändbaren Anteile aus dem Arbeitseinkommen. Als unser Mandant wurde Herr S. während der Insolvenz und Wohlverhaltensphase betreut und ist nun von seinen Verbindlichkeiten befreit.